Willkommen auf der Informationsseite über Intensivtransporte in Niedersachsen. Die Arbeitsgruppe „Intensivtransport Niedersachsen“, bestehend aus den hier genannten Partnern, verfolgt hiermit das Ziel, Ihnen umfassende Informationen zu diesem Thema zur Verfügung zu stellen und so einen Überblick zu verschaffen. Die Arbeitsgruppe tagt zweimal im Jahr. Durch regelmäßiges Monitoring der durchgeführten Transporte und direkte Kommunikation zwischen Aufgabenträgern, Beauftragten und Kostenträgern soll hierdurch die Qualität bei Intensivtransporten auf einem hohen Niveau gehalten und gegebenenfalls verbessert werden.

Intensivtransporte stellen im Bereich der arztbegleiteten Sekundärtransporte eine spezielle Untergruppe dar, die zur Transportdurchführung aus medizinischen Gründen eine spezielle erweiterte medizinische Ausstattung (Intensivtransportwagen (ITW), Intensivtransporthubschrauber (ITH)) sowie entsprechende Personalqualifikation erfordern.[1] Der Landesausschuss Rettungsdienst hat eine Empfehlung zur Durchführung von Intensivtransporten verabschiedet.

In Niedersachsen werden Intensivtransporte zu Land per ITW oder in der Luft mittels ITH/RTH durchgeführt. Beide Transportmittel erfüllen die o.g. Voraussetzungen, so dass die Patienten auch während des Transports optimal intensivmedizinisch versorgt sind. Fünf ITW und ein ITH sind in Niedersachsen zu diesem Zweck stationiert. Die Koordinierung der Intensivtransporte erfolgt durch die Zentrale Koordinierungsstelle für Intensivtransporte in Niedersachsen (KoST), wobei bei Bedarf eine länderübergreifende Zusammenarbeit erfolgt.[2] Die Landeshauptstadt Hannover und die Region Hannover sind vom Land Niedersachsen mit der Durchführung dieser Aufgabe im Rahmen des Betriebs der Regionsleitstelle beauftragt.

Gesetzliche Grundlagen:
Für den Begriff „Intensivtransport“ findet sich in „ Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (NRettDG) eine Legaldefinition. Demnach gehört die Verlegung lebensbedrohlich Erkrankter oder Verletzter unter intensivmedizinischen Bedingungen (Intensivtransport) in eine andere Behandlungseinrichtung zum Sicherstellungsauftrag des Rettungsdienstes.

Die Aufgaben der KoST sowie die Beauftragung Dritter sind in den §§ 6a und 5 Absatz 1 Satz 2 und 3 NRettDG geregelt. Geeignete Rettungsmittel finden sich in § 9 NRettDG wieder.    

 

[1] Empfehlung des LARD Nds. zur Durchführung von Intensivtransporten vom 09.11.2011, Nr.2
[2] Ebenda Nr. 3